Die Diakonie Sachsen ist ein Träger der freien Wohlfahrtspflege und gehört nicht zum öffentlichen Dienst im Sinne des öffentlichen Rechts. Sie ist eine gemeinnützige Organisation, die auf kirchlicher Basis arbeitet. Daher kann sie in der Regel keine Bescheide im Sinne des Verwaltungsrechts erlassen, wie es öffentliche Arbeitgeber tun würden. Ihre Arbeitsverhältnisse und die damit verbundenen Regelungen unterliegen dem privaten Arbeitsrecht.