Darf der Bürgermeister eine Demonstration von Schülerinnen verbieten?

Antwort

Ein Bürgermeister darf eine Demonstration grundsätzlich nicht einfach so verbieten. In Deutschland ist das Recht auf Versammlungsfreiheit durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Das bedeutet, dass alle Menschen – auch Schülerinnen und Schüler – das Recht haben, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, also zum Beispiel zu demonstrieren. Ein Verbot einer Demonstration ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt, nicht der Bürgermeister persönlich) kann eine Demonstration nur dann verbieten oder mit Auflagen versehen, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht, zum Beispiel bei Aufrufen zu Gewalt oder wenn konkrete Gefahren für Menschen bestehen. Das bloße Nichtgefallen der Themen oder die Tatsache, dass Schülerinnen demonstrieren wollen, reicht keinesfalls für ein Verbot aus. Ein Verbot muss immer gut begründet und verhältnismäßig sein. Gegen ein Verbot kann zudem rechtlich vorgegangen werden (z.B. durch eine Klage beim Verwaltungsgericht). Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für politische Bildung](https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-der-politischen-bildung/17698/versammlungsfreiheit/).

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