Die Leichenschau müssen Angehörige zahlen, weil sie rechtlich keine Krankenbehandlung mehr ist, sondern eine ärztliche Feststellung nach dem Tod – und damit keine Leistung der ges...
Was ist die Definition von Angehörigen gemäß §19?
Antwort vom§ 19 des Sozialgesetzbuches (SGB) definiert den Begriff "Angehörige" im Kontext der sozialen Sicherung. Angehörige sind in der Regel Personen, die in einem engen persönlichen Verhältnis zu einer anderen Person stehen, wie zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister oder andere Verwandte. Diese Definition kann je nach spezifischem Gesetz oder Kontext variieren, daher ist es wichtig, den genauen rechtlichen Rahmen zu betrachten, in dem der Begriff verwendet wird.
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