Ja, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in Deutschland enthält Bestimmungen zu Sanktionen. Sanktionen im Kontext des AEntG beziehen sich auf Maßnahmen, die gegen Arbeitgeber ergriffen werden können, wenn sie gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Diese Bestimmungen umfassen unter anderem die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen, wie Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für entsandte Arbeitnehmer. Das AEntG sieht verschiedene Arten von Sanktionen vor, darunter Bußgelder und andere administrative Maßnahmen. Die genauen Details und Höhe der Sanktionen können im Gesetzestext nachgelesen werden. Weitere Informationen findest du im vollständigen Text des AEntG: [AEntG](https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/).