Ja, das SEK (Spezialeinsatzkommando) darf unter bestimmten Umständen eine Nacktkontrolle durchführen. Solche Maßnahmen sind in der Regel durch rechtliche Bestimmungen und Vorschriften geregelt und müssen verhältnismäßig sein. Nacktkontrollen können beispielsweise durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass keine Waffen oder gefährlichen Gegenstände versteckt sind. Die genauen Umstände und rechtlichen Grundlagen können je nach Land und spezifischer Situation variieren.