Darf ein Prokurist die Jahresbilanz rechtswirksam unterzeichnen?

Antwort

Ein Prokurist hat das Recht, im Namen des Unternehmensliche Handlungen vorzunehmen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit liegen. Die Unterzeichnung der Jahresbilanz gehört jedoch nicht zu den typischen Aufgaben eines Prokuristen, da diese Handlung in der Regel von der Geschäftsführung oder dem Vorstand vorgenommen wird. In vielen Fällen ist die Unterzeichnung der Jahresbilanz eine spezifische Aufgabe, die besondere Befugnisse erfordert, die über die Prokura hinausgehen. Daher sollte die Unterzeichnung der Jahresbilanz in der Regel von einem Geschäftsführer oder einem anderen befugten Organ erfolgen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder in den internen Richtlinien des Unternehmens zu prüfen.

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