In Deutschland ist eine Fangschaltung, die dazu dient, den Anrufer einer anonymen oder belästigenden Telefonnummer zu identifizieren, grundsätzlich nur durch die Polizei oder mit richterlicher Genehmigung erlaubt. Privatpersonen können eine Fangschaltung nicht eigenständig einrichten. Wenn du belästigende Anrufe erhältst, solltest du dich an die Polizei wenden oder deinen Telefonanbieter kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten.