Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]
In Deutschland ist es Pflegekräften grundsätzlich nicht erlaubt, Erben von Patienten zu werden, die sie betreuen. Dies dient der Wahrung der ethischen Standards und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Patient vor der Pflegebeziehung eine testamentarische Verfügung getroffen hat, die dies erlaubt. Es ist ratsam, sich in solchen rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Es ist verständlich, dass du dich in dieser Situation verletzt und ungerecht behandelt fühlst. Wenn ein Geschwisterteil sich vorab Vermögenswerte der Eltern aneignet, kann das tatsä... [mehr]