Darf ich als Pflegekraft Erbe eines Patienten werden?

Antwort

In Deutschland ist es Pflegekräften grundsätzlich nicht erlaubt, Erben von Patienten zu werden, die sie betreuen. Dies dient der Wahrung der ethischen Standards und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Patient vor der Pflegebeziehung eine testamentarische Verfügung getroffen hat, die dies erlaubt. Es ist ratsam, sich in solchen rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Pflegekraft Patient
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