Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
In Deutschland ist es Pflegekräften grundsätzlich nicht erlaubt, Erben von Patienten zu werden, die sie betreuen. Dies dient der Wahrung der ethischen Standards und der Vermeidung von Interessenkonflikten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Patient vor der Pflegebeziehung eine testamentarische Verfügung getroffen hat, die dies erlaubt. Es ist ratsam, sich in solchen rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]