Ja—das **Baujahr** ist beim **Mängelbegriff** oft entscheidend, weil ein „Mangel“ grundsätzlich eine **Abweichung vom geschuldeten Soll-Zustand** ist, und dieser Soll-Zusta...
Ja, als Händler darfst du Auskunft über das Baujahr eines Fahrzeugs geben. Es ist wichtig, dass die Informationen korrekt und transparent sind, da sie für potenzielle Käufer von Bedeutung sind. Achte darauf, dass alle Angaben, die du machst, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dass du keine irreführenden Informationen verbreitest.
Ja—das **Baujahr** ist beim **Mängelbegriff** oft entscheidend, weil ein „Mangel“ grundsätzlich eine **Abweichung vom geschuldeten Soll-Zustand** ist, und dieser Soll-Zusta...
In Deutschland ist es Händlern grundsätzlich nicht erlaubt, eine zusätzliche Gebühr für die Zahlung mit Bargeld zu erheben. Bargeld (Euro-Banknoten und -Münzen) ist das g...