Die Ausweisung einer vorbestraften Person in ein Land, in ihr Folter oder andere schwere Menschenverletzungen drohen, ist in der Regel völkerrechtlichatisch. Nach dem Prinzip des Non-Refoulement, das im internationalen Flüchtlingsrecht verankert ist, dürfen Staaten niemanden in ein Land zurückschicken, wo ihm ernsthafte Gefahr für sein Leben oder seine Freiheit droht, einschließlich Folter. Dies gilt unabhängig von der Vorstrafe der Person. In vielen Ländern gibt es zudem nationale Gesetze und Verfahren, die sicherstellen sollen, dass solche Ausweisungen nicht stattfinden, wenn die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung besteht. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Gesetze und Regelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, da diese variieren können.