Darf ein Prokurist die Anmeldung zur Eintragung eines neuen Gesellschafters beim zuständigen Handelsregister vornehmen?

Antwort

Ein Prokurist hat gemäß § 49 HGB eine umfassende Vertretungsmacht, die jedoch nicht die Befugnis zur Eintragung von Gesellschaftern im Handelsregister umfasst. Die Anmeldung zur Eintragung neuer Gesellschafter muss in der Regel durch die Geschäftsführer oder die Gesellschafter selbst erfolgen, da dies eine grundlegende Änderung der Gesellschaftsstruktur darstellt. Es ist ratsam, die spezifischen Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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