Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
In Deutschland sind Minderjährige, also Personen unter 18 Jahren, nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie für rechtlich bindende Geschäfte die Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten benötigen. Ein Hundegeschenk stellt ein solches Geschäft dar, da es mit Verpflichtungen und Kosten verbunden ist. Ohne die Zustimmung der Eltern darf die 17-Jährige den Hund daher nicht annehmen. Die Eltern haben das Recht, das Geschenk abzulehnen und den Hund zurückzugeben.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.