Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]
Ja, das Ereignis Corona kann in vielen rechtlichen Kontexten als höhere Gewalt betrachtet werden. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare und unkontrollierbare Ereignisse, die die Erfüllung von Verträgen unmöglich machen oder erheblich erschweren. Die COVID-19-Pandemie hat weltweit zu massiven Einschränkungen, Lockdowns und anderen Maßnahmen geführt, die viele Verträge und Geschäftsabläufe beeinträchtigt haben. In vielen Fällen haben Gerichte und Rechtswissenschaftler die Pandemie als höhere Gewalt anerkannt, was Auswirkungen auf Haftung, Vertragsstrafen und andere rechtliche Verpflichtungen haben kann. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Regelungen und die jeweilige Rechtslage zu berücksichtigen.
Gefahr im Verzug liegt im rechtlichen Sinne immer dann vor, wenn durch das Abwarten einer richterlichen oder behördlichen Entscheidung ein Schaden für ein Rechtsgut entstehen oder vergrö... [mehr]