Was du beschreibst, ist strafbar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das Anbieten von Drogen (hier: Kokain) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten und wird... [mehr]
Ja, das Ereignis Corona kann in vielen rechtlichen Kontexten als höhere Gewalt betrachtet werden. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare und unkontrollierbare Ereignisse, die die Erfüllung von Verträgen unmöglich machen oder erheblich erschweren. Die COVID-19-Pandemie hat weltweit zu massiven Einschränkungen, Lockdowns und anderen Maßnahmen geführt, die viele Verträge und Geschäftsabläufe beeinträchtigt haben. In vielen Fällen haben Gerichte und Rechtswissenschaftler die Pandemie als höhere Gewalt anerkannt, was Auswirkungen auf Haftung, Vertragsstrafen und andere rechtliche Verpflichtungen haben kann. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen vertraglichen Regelungen und die jeweilige Rechtslage zu berücksichtigen.
Was du beschreibst, ist strafbar und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Das Anbieten von Drogen (hier: Kokain) ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Deutschland verboten und wird... [mehr]