Cannabiskonsum im BtMG und BtMVV kurz erklärt.

Antwort vom

Cannabiskonsum in Deutschland ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Grundsätzlich ist der Besitz, Anbau und Handel von Cannabis illegal, es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für medizinische Zwecke. Im BtMG wird Cannabis als Betäubungsmittel eingestuft, was bedeutet, dass der Konsum medizinische Indikation strafbar ist. Der Besitz kleiner Mengen für den Eigenbedarf kann in einigen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben, jedoch variiert dies je nach Region. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) regelt die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Ärzte können Cannabis verschreiben, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirken oder nicht vertragen werden. Zusammengefasst: Cannabis ist im Allgemeinen illegal, kann aber unter bestimmten Bedingungen medizinisch genutzt werden.

Kategorie: Recht Tags: Cannabis BtMG BtMVV
Neue Frage stellen