Ja, die Bundesregierung darf einen eigenen WhatsApp-Kanal betreiben. Dies kann als Teil ihrer Kommunikationsstrategie genutzt werden, um Informationen schnell und direkt an die Bürger zu verbreiten. Allerdings müssen dabei Datenschutzbestimmungen und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten.