Die Bundesregierung hat grundsätzlich keine direkte rechtliche Möglichkeit, in Tarifverhandlungen einzugreifen, da diese Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften autonom stattfinden. Das Grundgesetz schützt die Tarifautonomie, die es den Sozialpartnern ermöglicht, ohne staatliche Einmischung über Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Allerdings kann die Bundesregierung indirekt Einfluss nehmen, beispielsweise durch gesetzgeberische Maßnahmen oder durch die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Verhandlungen beeinflussen. In bestimmten Krisensituationen, wie etwa bei einer drohenden Wirtschaftskrise, könnte die Regierung auch versuchen, durch Gespräche oder Vermittlungen eine Einigung zu fördern. Ein rechtlicher Eingriff, der die Tarifautonomie einschränkt, wäre jedoch problematisch und könnte verfassungsrechtlich angefochten werden.