Wo steht, dass Bundesländer ihre Stimme im Bundesrat einheitlich abgeben müssen?

Antwort

Die Regelung, dass die Bundesländer im Bundesrat ihre Stimme einheitlich abgeben müssen, ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Genauer gesagt, findest du diese Vorschrift in Artikel 51 des Grundgesetzes. Dort wird festgelegt, dass die Stimmen der Länder im Bundesrat einheitlich abgegeben werden müssen, was bedeutet, dass jedes Bundesland nur eine Stimme hat und diese nur als Ganzes abgeben kann.

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