Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in mehreren Entscheidungen mit der rechtlichen Einstufung von CBD (Cannabidiol) und CBD-Blüten beschäftigt. Grundsätzlich ist CBD ein nicht psychoaktives Cannabinoid, das aus der Hanfpflanze gewonnen wird. In Deutschland ist der Verkauf von CBD-Produkten, die einen THC-Gehalt von unter 0,2 % aufweisen, grundsätzlich erlaubt. Allerdings gibt es rechtliche Grauzonen, insbesondere wenn es um die Einstufung von CBD-Blüten als Betäubungsmittel geht. Der BGH hat klargestellt, dass CBD-Blüten, die einen THC-Gehalt von unter 0,2 % aufweisen, nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelten. Dies bedeutet, dass der Verkauf und der Besitz solcher Blüten legal sind, solange sie die festgelegten THC-Grenzwerte einhalten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtliche Lage sich ändern kann und es immer ratsam ist, sich über die aktuellen Gesetze und Vorschriften zu informieren.