Kann man sich ohne Berechtigung zur Führung der Bundesflagge ins deutsche Schiffsregister eintragen lassen?

Antwort

Nein, man kann sich nicht ohne Berechtigung zur Führung der Bundesflagge in das deutscheiffsregister eintragen lassen. Die Eintragung in das Schiffsregister und die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im deutschen Recht festgelegt sind. Dazu gehört in der Regel, dass das Schiff im Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen oder einer in Deutschland ansässigen juristischen Person sein muss.

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