Eine Bürgerinitiative ist nicht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine Bürgerinitiative ist in der Regel eine informelle Gruppe von Personen, die sich zusammenschließt, um ein bestimmtes politisches Ziel zu verfolgen, ohne dabei eine formelle Rechtsform zu wählen. Wenn eine Bürgerinitiative jedoch beschließt, sich als GbR zu organisieren, entstehen bestimmte rechtliche Pflichten. Dazu gehören: 1. **Gesellschaftsvertrag**: Es sollte ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der die Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt. 2. **Haftung**: Die Mitglieder einer GbR haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 3. **Steuerliche Pflichten**: Eine GbR muss sich beim Finanzamt anmelden und kann steuerliche Pflichten haben, abhängig von den Einnahmen und Ausgaben. 4. **Buchführung**: Es kann erforderlich sein, eine einfache Buchführung zu führen, um Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die beste Struktur für die Bürgerinitiative zu wählen und die entsprechenden Pflichten zu verstehen.