In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an Brandschutzübungen in Betrieben im Wesentlichen in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Landesbauordnung (BauO NRW) sowie in den jeweiligen Brandschutzgesetzen und -verordnungen der Kommunen geregelt. Insbesondere § 10 der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitgeber Maßnahmen zum Brandschutz ergreifen und die Beschäftigten über die Gefahren und das Verhalten im Brandfall unterweisen müssen. Zusätzlich können spezifische Vorgaben in den Brandschutzkonzepten der Betriebe oder durch die zuständigen Feuerwehrbehörden festgelegt werden. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder Feuerwehr über die genauen Anforderungen und Empfehlungen zu informieren.