Muss man der BG RCI Auskunft erteilen?

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**Ja – gegenüber der BG RCI musst du Auskünfte erteilen, wenn sie für deren gesetzliche Aufgaben erforderlich sind. Für Unternehmen ist diese Auskunftspflicht ausdrücklich gesetzlich geregelt; als Versicherter musst du ebenfalls die zur Prüfung des Falls nötigen Angaben machen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGB_7.pdf)) ## Entscheidend ist, wer du bist **Als Unternehmer / Betrieb:** Die Auskunftspflicht steht ausdrücklich in § 192 SGB VII. Dort geht es z. B. um Angaben zur Unternehmensaufnahme, zu Beschäftigten, zur Beitragsberechnung und zu Umständen eines Versicherungsfalls. Auch die Satzung der BG RCI verlangt, dass Unternehmer die Berufsgenossenschaft unterstützen und die erforderlichen Auskünfte erteilen sowie Unterlagen vorlegen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/SGB_7.pdf)) **Als Versicherter / verletzte Person:** Auch dann darf die BG RCI die Angaben verlangen, die sie braucht, um über Versicherungsschutz, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit oder Leistungen zu entscheiden. Das ist keine „freiwillige Neugier“, sondern Teil des gesetzlichen Verwaltungsverfahrens der Unfallversicherung. Die BG RCI weist selbst darauf hin, dass sie solche Daten auf Grundlage der Mitteilungs- und Auskunftspflichten verarbeitet. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/datenschutz/informationspflichten-nach-dsgvo)) ## Was heißt das praktisch Du musst **nicht jede beliebige Frage** beantworten, sondern nur solche, die **für den konkreten Fall erforderlich** sind. Genau dieser Punkt ist der wichtige Unterschied. Beispiel: Nach einem Wegeunfall darf die BG RCI nach Strecke, Zweck des Weges, Unterbrechungen oder Uhrzeit fragen, weil davon der Versicherungsschutz abhängen kann. Fragen ohne erkennbaren Bezug zum Fall musst du nicht einfach grenzenlos hinnehmen. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/rehabilitation-leistungen/wegeunfaelle/)) ## Klare Einordnung Wenn die BG RCI einen Unfall, eine Berufskrankheit, die Zuständigkeit oder Beiträge prüft, solltest du die verlangten Angaben grundsätzlich erteilen. **Verweigern ohne guten Grund ist meist ein Fehler**, weil die BG sonst den Sachverhalt zu deinen Ungunsten nur eingeschränkt prüfen kann oder Nachweise nachfordert. Die Daten dürfen dabei nicht beliebig verwendet werden, sondern nur im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch. ([bgrci.de](https://www.bgrci.de/datenschutz/informationspflichten-nach-dsgvo)) Wenn du willst, kann ich dir auch noch **den Unterschied zwischen Auskunftspflicht als Arbeitnehmer, Unternehmer und Zeuge** kurz und konkret aufschlüsseln.

Kategorie: Recht Tags: BGRCI Auskunft Pflicht