Die Höhe der Bezüge einer Stadträtin in Berlin ergibt sich aus dem **Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats und der Bezirksämter von Berlin (Senatsmitglieder- und Bezirksamtsgesetz – SenBezG Bln)**. Konkret sind die Regelungen zur Besoldung und den Bezügen in den §§ 6 ff. dieses Gesetzes festgelegt. Den Gesetzestext findest du hier: [Senatsmitglieder- und Bezirksamtsgesetz Berlin (SenBezG Bln)](https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SenBezGBEV4P6) Dort ist geregelt, wie sich die Besoldung der Mitglieder der Bezirksämter, zu denen auch Stadträtinnen und Stadträte gehören, zusammensetzt und in welcher Höhe sie gezahlt wird. Die konkrete Besoldungsgruppe richtet sich nach der jeweiligen Funktion und wird regelmäßig angepasst.