Bevollmächtigte dürfen über Guthaben, jedoch nicht über Kredite, verfügen.

Antwort

Ja, das ist korrekt. Bevollmächtigte haben in der Regel die Befugnis, über Guthaben zu verfügen, also beispielsweise Geld abzuheben oder Überweisungen zu tätigen. Bei Krediten hingegen ist die Verfügungsmacht oft eingeschränkt, da Kredite rechtlich bindende Verträge sind, in der Regel die Zustimmung des Kreditnehmers erfordern. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Vollmacht zu prüfen, da diese variieren können.

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