Ob eine Betriebsschließung durch eine Corona-Rechtsverordnung als Sonderopfer angesehen wird, hängt von verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten ab. In der Regel wird ein Sonderopfer als eine außergewöhnliche Belastung definiert, die über das normale Risiko eines Unternehmens hinausgeht. Im Kontext von Corona-Maßnahmen könnte man argumentieren, dass die Schließung eines Betriebs aufgrund staatlicher Anordnungen ein Sonderopfer darstellt, da es sich um eine unvorhergesehene und nicht selbstverschuldete Situation handelt, die erhebliche wirtschaftliche Einbußen zur Folge hat. Allerdings ist die rechtliche Einordnung komplex und kann je nach Einzelfall und den spezifischen Regelungen variieren. Es wäre ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Implikationen und Ansprüche zu klären.