Besteht bei Pflegesatzverhandlungen Bestandsschutz?

Antwort vom

**Einen echten „Bestandsschutz“ gibt es bei Pflegesatzverhandlungen so pauschal nicht. Maßgeblich ist nur, dass die bisherigen Pflegesätze nach Ablauf des Pflegesatzzeitraums weitergelten, bis neue Pflegesätze vereinbart oder durch die Schiedsstelle festgesetzt sind.** ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/85.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied „Bestandsschutz“ würde bedeuten, dass ein bisheriger Pflegesatz inhaltlich geschützt ist und nicht abgesenkt oder neu bewertet werden darf. Genau das ergibt sich aus § 85 SGB XI aber nicht. Das Gesetz regelt nur eine **Fortgeltung der alten Sätze als Übergangslösung**. In § 85 Abs. 6 SGB XI steht, dass die vereinbarten oder festgesetzten Pflegesätze nach Ablauf des Pflegesatzzeitraums bis zum Inkrafttreten neuer Pflegesätze weitergelten. Gleichzeitig ist ein rückwirkendes Inkrafttreten neuer Pflegesätze unzulässig. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/85.html)) ## Was das praktisch bedeutet Für die Einrichtung heißt das: Sie fällt nach Fristablauf nicht automatisch in ein „vergütungsfreies Loch“. Die alten Pflegesätze laufen zunächst weiter. Es heißt aber **nicht**, dass die Kostenträger an diesen Sätzen dauerhaft festgehalten wären. In neuen Verhandlungen oder im Schiedsverfahren können Pflegesätze grundsätzlich auch anders festgesetzt werden, wenn die prospektive Kalkulation, die leistungsgerechte Vergütung oder geänderte Annahmen das tragen. § 85 SGB XI sieht dafür ausdrücklich Einigung oder Schiedsstellenfestsetzung vor. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/85.html)) ## Häufiges Missverständnis Oft wird die Fortgeltung alter Pflegesätze mit Bestandsschutz verwechselt. Das ist juristisch nicht dasselbe. **Kurz gesagt:** Es gibt einen **Übergangsschutz der bisherigen Vergütung**, aber keinen allgemeinen **Bestandsschutz gegen spätere Änderungen**. ([dejure.org](https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/85.html))