In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Die Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall sind im Sächsischenoldungsgesetz (SächsBesG) zu finden. Insbesondere sind die relevanten Bestimmungen in den Paragraphen zu den Dienstbezügen und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Du kannst das Sächsische Besoldungsgesetz auf der offiziellen Webseite des Freistaates Sachsen oder im Gesetzesportal des Landes Sachsen einsehen.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...