Beamte müssen einen Übergriff in der Regel unverzüglich ihrem Dienstvorgesetzten melden. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Dienstvorschriften oder internen Richtlinien der... [mehr]
Die Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall sind im Sächsischenoldungsgesetz (SächsBesG) zu finden. Insbesondere sind die relevanten Bestimmungen in den Paragraphen zu den Dienstbezügen und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Du kannst das Sächsische Besoldungsgesetz auf der offiziellen Webseite des Freistaates Sachsen oder im Gesetzesportal des Landes Sachsen einsehen.
Beamte müssen einen Übergriff in der Regel unverzüglich ihrem Dienstvorgesetzten melden. Die genaue Vorgehensweise ist in den jeweiligen Dienstvorschriften oder internen Richtlinien der... [mehr]