In Österreich bekommst du bei Krankheit grundsätzlich weiter Lohn bzw. Gehalt: meist 6 Wochen voll, danach je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses noch 4 Wochen halb; bei Arbeitsunfall o...
Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall Sächsisches Besoldungsgesetz
Antwort vomDie Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall sind im Sächsischenoldungsgesetz (SächsBesG) zu finden. Insbesondere sind die relevanten Bestimmungen in den Paragraphen zu den Dienstbezügen und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Du kannst das Sächsische Besoldungsgesetz auf der offiziellen Webseite des Freistaates Sachsen oder im Gesetzesportal des Landes Sachsen einsehen.
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