Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]
Die Regelungen zur Besoldung von Beamten im Krankheitsfall sind im Sächsischenoldungsgesetz (SächsBesG) zu finden. Insbesondere sind die relevanten Bestimmungen in den Paragraphen zu den Dienstbezügen und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall enthalten. Du kannst das Sächsische Besoldungsgesetz auf der offiziellen Webseite des Freistaates Sachsen oder im Gesetzesportal des Landes Sachsen einsehen.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]