Im Bürgerlichen Recht gibt es verschiedene Besitzansprüche, die beim Einkauf relevant sein können. Hier sind die wichtigsten Aspekte: 1. **Besitz**: Der Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Beim Einkauf erhält der Käufer durch die Übergabe der Ware den Besitz an dieser. 2. **Besitzkonstitut**: Wenn der Käufer die Ware nicht sofort in seinen Besitz nimmt, kann ein Besitzkonstitut vereinbart werden, bei dem der Verkäufer weiterhin im Besitz bleibt, aber der Käufer die Rechte an der Ware erhält. 3. **Besitzschutz**: Der Käufer hat das Recht, seinen Besitz zu verteidigen. Sollte jemand versuchen, die Ware zurückzuholen oder den Käufer zu stören, kann dieser sich auf den Besitzschutz berufen. 4. **Ersitzung**: Wenn jemand eine Sache ununterbrochen und in der Absicht, sie zu besitzen, für eine bestimmte Zeit (in Deutschland in der Regel 10 Jahre) besitzt, kann er unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum an dieser Sache erwerben. 5. **Besitzübertragung**: Der Besitz wird durch Übergabe und Einigung übertragen. Dies ist beim Einkauf in der Regel der Fall, wenn der Käufer die Ware erhält. Diese Punkte sind grundlegend für das Verständnis der Besitzansprüche im Rahmen eines Einkaufs. Bei spezifischen Fällen oder rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Juristen zu konsultieren.