Ein Beschäftigungsverbot im Mutterschutz dient dem Schutz der Gesundheit von werdenden Müttern und ihrem ungeborenen Kind. Es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverboten: 1. **Generelles Beschäftigungsverbot**: Dieses gilt für bestimmte Tätigkeiten, die als gefährlich für Schwangere eingestuft werden, wie z.B. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, schwere körperliche Arbeit oder Nachtarbeit. 2. **Individuelles Beschäftigungsverbot**: Dieses wird von einem Arzt ausgesprochen, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes durch die Arbeit gefährdet ist. Es kann sich auf bestimmte Tätigkeiten oder die gesamte Arbeit beziehen. Während des Beschäftigungsverbots erhält die werdende Mutter weiterhin ihr volles Gehalt, das vom Arbeitgeber und der Krankenkasse getragen wird. Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz und den Regelungen zum Beschäftigungsverbot finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: [BMFSFJ - Mutterschutz](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/mutterschutz).