Muss ein Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft gesondert schriftlich mitgeteilt werden?

Antwort

Ja, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft muss in der Regel schriftlich mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die schwangere Mitarbeiterin über das Beschäftigungsverbot zu informieren, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Informationen erhält und ihre Rechte kennt. Es ist wichtig, dass diese Mitteilung klar und verständlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

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