Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]
Ja, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft muss in der Regel schriftlich mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die schwangere Mitarbeiterin über das Beschäftigungsverbot zu informieren, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Informationen erhält und ihre Rechte kennt. Es ist wichtig, dass diese Mitteilung klar und verständlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Vortäuschen der Einnahme der Antibabypille, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, obwohl dies nicht einvernehmlich abgesprochen war, ist in Deutschland rechtlich und strafrechtlich ein... [mehr]