Ja, bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit werden Schaltjahre in der Regel berücksichtigt. Die Betriebszugehörigkeit wird oft in Jahren, Monaten und Tagen angegeben, und Schaltjahre haben einen zusätzlichen Tag (29. Februar), der in die Berechnung einfließen kann. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des Unternehmens oder des Tarifvertrags zu beachten, da diese variieren können.