Ja, der Nebenkläger hat in der Regel das Recht, eine Abschrift der Anklage zu erhalten. Dies ist wichtig, damit der Nebenkläger sich auf das Verfahren vorbereiten und seine Rechte wahrnehmen kann. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Land und spezifischem Verfahren variieren. Es ist ratsam, sich über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren oder rechtlichen Rat einzuholen.