Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält grundlegende Informationen über die Anstellung während ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusätzlich eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens des Mitarbeiters umfasst. Hier sind Beispiele für beide Arten: **Einfaches Arbeitszeugnis:** [Unternehmensname] [Unternehmensadresse] [Ort, Datum] **Arbeitszeugnis** Herr/Frau [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], war vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] in unserem Unternehmen als [Berufsbezeichnung] tätig. In dieser Position umfassten seine/ihre Aufgaben folgende Tätigkeiten: - [Aufgabe 1] - [Aufgabe 2] - [Aufgabe 3] Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn/Frau [Nachname] für die geleistete Arbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute. [Unterschrift] [Name des Ausstellers] [Position] --- **Qualifiziertes Arbeitszeugnis:** [Unternehmensname] [Unternehmensadresse] [Ort, Datum] **Arbeitszeugnis** Herr/Frau [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], war vom [Startdatum] bis zum [Enddatum] in unserem Unternehmen als [Berufsbezeichnung] tätig. In dieser Position umfassten seine/ihre Aufgaben folgende Tätigkeiten: - [Aufgabe 1] - [Aufgabe 2] - [Aufgabe 3] Herr/Frau [Nachname] zeigte stets ein hohes Maß an Engagement und Eigenverantwortung. Er/Sie arbeitete sehr sorgfältig und war in der Lage, auch unter Druck qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern. Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich. Herr/Frau [Nachname] war ein geschätzter Mitarbeiter, der das Team durch seine/ihre positive Art bereichert hat. Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch. Wir danken Herrn/Frau [Nachname] für die hervorragenden Leistungen und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. [Unterschrift] [Name des Ausstellers] [Position] Diese Beispiele können je nach Branche und individueller Situation angepasst werden.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...