§ 5 Absatz 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungszulagen. Eine Begründung für die Vorweggewährung einer Leistungszulage könnte sich auf verschiedene Aspekte stützen: 1. **Besondere Leistungen**: Es sollte dargelegt werden, inwiefern die erbrachten Leistungen über das übliche Maß hinausgehen. Hierzu können konkrete Beispiele und Erfolge angeführt werden. 2. **Erfüllung von Zielen**: Wenn bestimmte Ziele oder Vorgaben erreicht wurden, die für die Organisation von Bedeutung sind, kann dies als Grundlage für die Vorweggewährung dienen. 3. **Motivation und Bindung**: Eine Begründung könnte auch die Motivation der Mitarbeiter und deren Bindung an das Unternehmen ansprechen. Eine vorzeitige Leistungszulage kann Anreize schaffen und die Zufriedenheit erhöhen. 4. **Marktanpassung**: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Leistungszulage auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt zu begründen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Es ist wichtig, dass die Begründung klar und nachvollziehbar formuliert wird, um die Entscheidungsträger von der Notwendigkeit der Vorweggewährung zu überzeugen.