Begleiteter Umgang in einer Kriseneinrichtung bezieht sich auf eine betreute Form des Kontakts zwischen einem Kind und einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson. Dies geschieht unter der Aufsicht von Fachkräften, um sicherzustellen, dass der Kontakt in einer sicheren und unterstützenden Umgebung stattfindet. Der begleitete Umgang wird oft in Situationen eingesetzt, in denen es Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens des Kindes gibt, beispielsweise bei familiären Konflikten, Missbrauchsverdacht oder anderen Krisensituationen. Ziel ist es, den Kontakt zu ermöglichen und gleichzeitig das Wohl des Kindes zu schützen.