Die Polizei ist grundsätzlich dafür da, Menschen zu schützen und Gefahren abzuwehren. Wenn du dich bedroht fühlst, sollte die Polizei deine Situation ernst nehmen. Allerdings gibt... [mehr]
Ja, es ist möglich, dass eine 16-jährige Person wegen Bedrohung inhaftiert wird. In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Bei schweren Straftaten, zu denen auch Bedrohung zählen kann, können Jugendgerichte verschiedene Maßnahmen verhängen, darunter auch Jugendhaft. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Einschätzung des Gerichts ab.
Die Polizei ist grundsätzlich dafür da, Menschen zu schützen und Gefahren abzuwehren. Wenn du dich bedroht fühlst, sollte die Polizei deine Situation ernst nehmen. Allerdings gibt... [mehr]
Wenn du bedroht wirst und die Polizei rufst, läuft in der Regel Folgendes ab: 1. **Notruf absetzen:** Du wählst die Notrufnummer 110 und schilderst der Polizei die Bedrohung so genau wie m&... [mehr]