Kann man wegen Bedrohung mit 16 in den Knast kommen?

Antwort

Ja, es ist möglich, dass eine 16-jährige Person wegen Bedrohung inhaftiert wird. In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Bei schweren Straftaten, zu denen auch Bedrohung zählen kann, können Jugendgerichte verschiedene Maßnahmen verhängen, darunter auch Jugendhaft. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Einschätzung des Gerichts ab.

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