Was bedeutet die anwaltliche Aussage 'dies ist ein Entgegenkommen und keinesfalls eine Nachgabe im Recht'?

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Die anwaltliche Aussage „dies ist ein Entgegenkommen und keinesfalls eine Nachgabe im Recht“ bedeutet, dass der Beklagtenvertreter eine bestimmte Handlung (z.B. eine Zahlung, ein Angebot oder eine Erklärung) nicht als Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung oder als Schuldeingeständnis verstanden wissen will. Mit „Entgegenkommen“ ist gemeint, dass die Handlung freiwillig und aus Kulanz erfolgt, um etwa einen Rechtsstreit beizulegen oder zu vermeiden. Mit „keinesfalls eine Nachgabe im Recht“ wird ausdrücklich klargestellt, dass der Beklagte damit nicht zugibt, rechtlich zur Handlung verpflichtet zu sein oder dass die Ansprüche des Gegners berechtigt sind. Ziel dieser Formulierung ist es, zu verhindern, dass das Entgegenkommen später als Anerkenntnis einer Rechtspflicht ausgelegt wird, was nachteilig für den Beklagten sein könnte. Es handelt sich also um eine rechtliche Absicherung.

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