Was bedeutet e. K.?

Antwort

Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland. Ein e. K. ist eine Einzelperson, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Die Bezeichnung wird hinter dem Firmennamen geführt, zum Beispiel: Max Mustermann e. K.

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