Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland. Ein e. K. ist eine Einzelperson, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Die Bezeichnung wird hinter dem Firmennamen geführt, zum Beispiel: Max Mustermann e. K.
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]
Die Prokura ist eine spezielle Art der Vollmacht, die einem Prokuristen das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen. Der Umfang der Prokura ist im Handels... [mehr]
Bei einer Abmahnung sind mehrere Punkte zu beachten: 1. **Form und Inhalt**: Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und klar den Grund der Abmahnung sowie die beanstandeten Verhaltensweisen darle... [mehr]