Nein, nicht automatisch. Kurz: Ein Grünordnungsplan ist im Innenbereich nicht generell zwingend vorgeschrieben. Ob er erforderlich ist, hängt vom konkreten Bebauungsplan, vom Landesrecht un...
Ist bei einem Bebauungsplan im Innenbereich eine Eingriffsbilanzierung erforderlich?
Antwort vomNicht zwingend in jedem Fall. Bei einem **Bebauungsplan im Innenbereich** ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zwar grundsätzlich im Planverfahren zu berücksichtigen, **ein Ausgleich bzw. eine Eingriffsbilanzierung ist aber nicht erforderlich, soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren**, etwa nach **§ 34 BauGB**. Ausgleichspflichtig ist im Ergebnis nur der Teil, durch den **zusätzliche neue Baurechte** geschaffen werden. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0)) Kurz gesagt: - **Bestandsrecht / bereits nach § 34 BauGB zulässige Bebauung:** regelmäßig **keine** Eingriffsbilanzierung für diesen bereits zulässigen Teil. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0)) - **Neue, über das bisher Zulässige hinausgehende Baurechte:** **ja**, dafür ist eine Betrachtung der Eingriffe und des Ausgleichs erforderlich. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/de/200503B4BN57.02.0)) Rechtsgrundlage ist vor allem **§ 1a BauGB** in Verbindung mit der Eingriffsregelung; die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass im Innenbereich nur die **zusätzlichen** Eingriffe relevant sind. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/de/200503B4BN57.02.0)) Daher lautet die präzise Antwort: **Im Innenbereich nicht automatisch, sondern nur insoweit, wie der Bebauungsplan neue Eingriffe ermöglicht, die nicht schon zuvor planungsrechtlich zulässig waren.** ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0))