Ist bei einem Bebauungsplan im Innenbereich eine Eingriffsbilanzierung erforderlich?

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Nicht zwingend in jedem Fall. Bei einem **Bebauungsplan im Innenbereich** ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zwar grundsätzlich im Planverfahren zu berücksichtigen, **ein Ausgleich bzw. eine Eingriffsbilanzierung ist aber nicht erforderlich, soweit Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung zulässig waren**, etwa nach **§ 34 BauGB**. Ausgleichspflichtig ist im Ergebnis nur der Teil, durch den **zusätzliche neue Baurechte** geschaffen werden. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0)) Kurz gesagt: - **Bestandsrecht / bereits nach § 34 BauGB zulässige Bebauung:** regelmäßig **keine** Eingriffsbilanzierung für diesen bereits zulässigen Teil. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0)) - **Neue, über das bisher Zulässige hinausgehende Baurechte:** **ja**, dafür ist eine Betrachtung der Eingriffe und des Ausgleichs erforderlich. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/de/200503B4BN57.02.0)) Rechtsgrundlage ist vor allem **§ 1a BauGB** in Verbindung mit der Eingriffsregelung; die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass im Innenbereich nur die **zusätzlichen** Eingriffe relevant sind. ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/de/200503B4BN57.02.0)) Daher lautet die präzise Antwort: **Im Innenbereich nicht automatisch, sondern nur insoweit, wie der Bebauungsplan neue Eingriffe ermöglicht, die nicht schon zuvor planungsrechtlich zulässig waren.** ([bverwg.de](https://www.bverwg.de/041006B4BN26.06.0))

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