Ja, in der Regel kann nur ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur einen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplans wirksam stellen. Diese Fachleute sind befugt, die notwendigen Unterlagen und Nachweise zu, die für die Genehmigung eines solchen Antrags erforderlich sind. Es ist wichtig, dass der Antrag den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Bauordnung und des Bebauungsplans entspricht.