Wer muss die Straße reinigen, wenn mein Baum sie verschmutzt?
Antwort vom**Meistens musst nicht automatisch du als Baumeigentümer die Straße sauber machen. Entscheidend ist, ob die Straßenreinigung per kommunaler Satzung auf Anlieger übertragen wurde oder ob die Gemeinde selbst zuständig ist.** ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-28-reinigung-und-winterdienst-HI2311143_p28.html)) ## Worauf es praktisch ankommt Fällt Laub, Blüten oder kleiner Astabwurf von deinem Baum auf den Gehweg vor dem Grundstück, liegt die Reinigungspflicht in vielen Städten und Gemeinden bei den Anliegern. Das gilt oft auch dann, wenn die Verschmutzung von deinem eigenen Baum stammt. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-30-umfang-und-haeufigkeit-der-reinigung-durch-die-anliegerinnen-und-anlieger-HI2311143_p30.html)) Geht es dagegen um die eigentliche Fahrbahn der öffentlichen Straße, ist häufig die Kommune oder der städtische Reinigungsdienst zuständig. Auch das kann aber lokal anders geregelt sein. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-28-reinigung-und-winterdienst-HI2311143_p28.html)) ## Der wichtige Unterschied Es geht rechtlich meist **nicht darum, wem der Baum gehört**, sondern **wem die Reinigungspflicht für genau diesen Straßenteil zugewiesen ist**. Das ist der Punkt, den viele verwechseln. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-30-umfang-und-haeufigkeit-der-reinigung-durch-die-anliegerinnen-und-anlieger-HI2311143_p30.html)) Wenn deine Gemeinde die Reinigungspflicht auf Anlieger übertragen hat, musst du den Bereich vor deinem Grundstück regelmäßig reinigen. Wenn nicht, muss die Gemeinde reinigen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-30-umfang-und-haeufigkeit-der-reinigung-durch-die-anliegerinnen-und-anlieger-HI2311143_p30.html)) ## Ausnahme: akute Gefahr Wenn von deinem Baum größere Äste, Früchte oder sonstige gefährliche Teile auf die Straße fallen und dadurch eine konkrete Gefahr entsteht, kannst du zusätzlich aus Verkehrssicherungspflichten verantwortlich sein. Dann geht es nicht nur um Saubermachen, sondern um Gefahrenabwehr. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/strassengesetz-berlin-7-strassenbaulast-HI2311135_p7.html)) ## Klare Faustregel Für **Gehweg und Randbereich vor dem Haus**: oft der Anlieger. Für **Fahrbahn**: oft die Kommune. Für die **genaue Antwort** zählt die Straßenreinigungssatzung deiner Stadt oder Gemeinde. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/norm/wegegesetz-hamburg-30-umfang-und-haeufigkeit-der-reinigung-durch-die-anliegerinnen-und-anlieger-HI2311143_p30.html))