Darf ein Batteriesammelbehälter in einem Gebäude gelagert werden?

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**Ja, grundsätzlich schon – aber nicht einfach irgendwo im Gebäude. Entscheidend ist der Brandschutz: Ein Batteriesammelbehälter muss trocken, vor Hitze geschützt, entfernt von brennbaren Stoffen, abseits von Verkehrswegen und nicht in der Nähe von Aufenthaltsorten stehen.** ([grs-batterien.de](https://www.grs-batterien.de/sicherheit/sicherheitsforum/lagerung/)) ## Was praktisch gilt Für normale Altbatterie-Sammelbehälter in Gebäuden gibt es kein pauschales Verbot. Das Umweltbundesamt weist sogar darauf hin, dass Sammelboxen im Handel oft im Ein- oder Ausgangsbereich stehen. Das heißt aber nicht, dass jeder Innenraum automatisch zulässig ist. ([umweltbundesamt.de](https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien)) Sobald Lithiumbatterien mit erfasst werden, steigen die Anforderungen deutlich. Die TRGS 520 verlangt witterungsgeschützte Lagerung, Schutz vor Hitze, Wasser und mechanischer Beschädigung sowie möglichst großen Abstand zu anderen gefährlichen Abfällen. Außerdem können Lithiumbatterien ausgasen; in geschlossenen Räumen können dadurch sogar explosionsfähige Gemische entstehen. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-520.pdf?__blob=publicationFile&v=4)) ## Der entscheidende Unterschied Ein kleiner Sammelbehälter im Verkaufsraum oder Nebenraum ist also **nicht automatisch unzulässig**, aber ein Standort im Treppenhaus, Flur, an Notausgängen oder direkt neben brennbaren Materialien ist fachlich klar problematisch. GRS nennt ausdrücklich: trocken lagern, vor Erwärmung schützen, fern von brennbaren Stoffen, abseits von Verkehrswegen und nicht nahe Aufenthaltsorten. ([grs-batterien.de](https://www.grs-batterien.de/sicherheit/sicherheitsforum/lagerung/)) Gerade das wird in vielen kurzen Online-Antworten zu ungenau erklärt: Nicht das „Gebäude“ ist das Problem, sondern **der konkrete Aufstellort und der Batterietyp**. Ein Behälter mit gemischten Haushaltsbatterien ist etwas anderes als ein Behälter, in dem regelmäßig Lithium-Akkus oder beschädigte Akkus landen. ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-520.pdf?__blob=publicationFile&v=4)) ## Klare Empfehlung Wenn der Behälter in einem Gebäude stehen soll, dann nur: - in einem trockenen, kühlen Bereich, - nicht im Flucht- oder Verkehrsweg, - mit Abstand zu Papier, Karton, Verpackungen und anderen brennbaren Stoffen, - geschützt vor Fehlwürfen und Beschädigung, - bei Lithiumbatterien nur mit passendem Sicherheitskonzept und regelmäßiger Kontrolle. ([grs-batterien.de](https://www.grs-batterien.de/sicherheit/sicherheitsforum/lagerung/)) **Kurz gesagt: Ja, ein Batteriesammelbehälter darf in einem Gebäude stehen – zulässig ist das aber nur bei sicherem Standort und geeigneter Organisation; für Lithiumbatterien gelten deutlich strengere Anforderungen.** ([baua.de](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-520.pdf?__blob=publicationFile&v=4))