In Deutschland haben Erben grundsätzlich das Recht, Auskunft über die Bankkonten des verstorbenen Erblassers zu erhalten. Dies gilt auch für leibliche Kinder, die als Erben in Betracht kommen. Die Bank wird jedoch in der Regel einen Erbschein oder ein anderes Dokument verlangen, das die Erbberechtigung nachweist, bevor sie Auskünfte erteilt. Ein Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.