Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterliegt wie jede andere Behörde den gesetzlichen Regelungen und internen Vorschriften. Grundsätzlich ist eine Bedarfsplanung ein wichtiger Bestandteil von Bau- und Umbaumaßnahmen im öffentlichen Sektor, um sicherzustellen, dass Ressourcen effizient genutzt werden und die Maßnahmen den tatsächlichen Anforderungen entsprechen. Ob das BAMF ohne eine Bedarfsplanung umbauen darf, hängt von den spezifischen internen Regelungen und den gesetzlichen Vorgaben ab, die für solche Maßnahmen gelten. In der Regel ist jedoch eine Bedarfsplanung erforderlich, um die Notwendigkeit und den Umfang der Umbauten zu rechtfertigen und zu dokumentieren. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen wäre es ratsam, direkt beim BAMF oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzufragen.