Darf einem Ehemann Auskunft über Vertragsdaten seiner Ehefrau erteilt werden?

Antwort

In Deutschland hat jeder Ehepartner grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die finanziellen Angelegenheiten des anderen, insbesondere wenn es um gemeinsame Verpflichtungen oder Vermögenswerte geht. Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt. Vertragsdaten, die persönliche Informationen enthalten, unterliegen dem Datenschutz. Ein Ehemann kann nicht ohne Weiteres Auskunft über die Vertragsdaten seiner Ehefrau verlangen, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche Einwilligung der Ehefrau oder eine rechtliche Grundlage, die dies rechtfertigt. Im Falle von gemeinsamen Verträgen, wie z.B. einem gemeinsamen Bankkonto oder einer gemeinsamen Versicherung, hat der Ehemann in der Regel das Recht auf Einsicht. Bei individuellen Verträgen, die nur auf den Namen der Ehefrau laufen, ist die Auskunftspflicht eingeschränkt. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.

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