Hat die Ausbildungsleitung das Grundrecht, Personen bei Fehlern zu gedemütigen?

Antwort

Nein, es ist kein Grundrecht der Ausbildungsleitung, dass eine Person sich unwohl fühlt oder gedemütigt wird. In einem professionellen und respektvollen Ausbildungsumfeld sollte die Kommunikation konstruktiv und unterstützend sein. Fehler sollten als Lernmöglichkeiten betrachtet werden, und die Ausbildung sollte darauf abzielen, die Fähigkeiten und das Selbstvertrauen der Auszubildenden zu fördern, nicht sie zu erniedrigen oder zu demotivieren. Solches Verhalten kann als Mobbing oder unprofessionelles Verhalten angesehen werden und ist in der Regel nicht akzeptabel.

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