Kann ich mit Ausbildungsduldung in Berlin Leistungen nach dem AsylbLG erhalten?

Antwort

Ja, Personen mit einer Ausbildungsduldung können in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. In Berlin ist dies ebenfalls möglich. Es ist jedoch wichtig, sich bei der zuständigen Behörde, wie dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in Berlin, zu informieren und die genauen Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen zu klären. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin: [LAF Berlin](https://www.berlin.de/laf/)

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