Die Ausbildung zum Fachanwalt für Stiftungsrecht setzt in der Regel voraus, dass du zunächst die allgemeine Zulassung als Volljurist erlangst, was in Deutschland etwa sieben bis neun Jahre dauert (inklusive Studium und Referendariat). Anschließend musst du eine Fachanwaltsausbildung absolvieren, die in der Regel mindestens 120 Stunden umfasst und mit einer Prüfung endet. Die Dauer der Fachanwaltsausbildung kann variieren, je nachdem, wie schnell du die erforderlichen Fortbildungen und die praktische Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet sammelst. Insgesamt kann der gesamte Prozess also mehrere Jahre in Anspruch nehmen.