Ja, der Auftraggeber muss auf eine Behinderungsanzeige des Auftragnehmers reagieren. Eine Behinderungsanzeige ist eine Mitteilung des Auftragnehmers, dass er in der Ausführung seiner vertraglichen Leistungen behindert wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Anzeige zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um die Behinderung zu beseitigen oder die Auswirkungen zu mindern. Zudem sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Rückmeldung geben, wie mit der Behinderung umgegangen wird. Dies ist wichtig, um mögliche Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden und die vertraglichen Pflichten beider Parteien zu klären.