Wie nennt man es, wenn jemand den Auftrag für Waschmitteldiebstahl gibt?

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Wenn jemand einer anderen Person den Auftrag gibt, Waschmittel zu stehlen, spricht man rechtlich von „Anstiftung zum Diebstahl“. Die Person, die den Auftrag gibt, ist der Anstifter, während die Person, die das Waschmittel tatsächlich stiehlt, der Täter ist. In Deutschland ist die Anstiftung gemäß § 26 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

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